Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines, Geltungsbereich
Die nachfolgenden Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen bilden einen festen Bestandteil jedes zwischen SOLTOP Schuppisser AG („SOLTOP”) und einem Kunden abgeschlossenen Vertrages. Demzufolge gelten sie anlässlich einer Bestellung, einem Vertragsabschluss oder bei der Warenannahme als bekannt und ohne jeglichen Vorbehalt angenommen. SOLTOP behalt sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern.
2. Angebote
Alle Angebote auf Web-Seiten, in Prospekten und Ausstellungen erfolgen freibleibend und unverbindlich. SOLTOP ist nur an Angebote gebunden, die persönlich und schriftlich an Kunden gerichtet werden. Unsere Angebote bleiben höchstens drei Monate gültig. Das Produktsortiment kann jederzeit und ohne besondere Anzeige geändert werden.
3. Auftragsbestätigung
Für den Umfang und die Ausführung von Lieferungen und Aufträgen ist unsere Auftragsbestätigung massgebend. Zusatzmaterial und -leistungen, die nicht darin enthalten sind, werden verrechnet.
4. Preise
SOLTOP behält sich das Recht vor, die abgegebenen Preise jederzeit ohne Ankündigung zu ändern. Verrechnet werden die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Preise. Treten ohne Verschulden von SOLTOP Ausführungsverzögerungen von mehr als sechs Monaten auf, so ist SOLTOP berechtigt, die zum Zeitpunkt der Ausführung geltenden Preise zu berechnen.
5. Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer (MwSt) ist in den Listenpreisen nicht eingerechnet. Ausnahmen sind ausdrücklich vermerkt.
6. Transportkosten und Verpackungsmaterial
Allfällige Kosten fur Ablad, Kran, spezielle Maschinen usw. sind in unseren Preisen nicht inbegriffen und werden nach gültigem Tarif bei der Rechnungsstellung verrechnet. Für Lieferungen per LKW erheben wir einen prozentualen Zuschlag für Transportkostenanteile auf dem Nettofakturawert. Diese Kosten werden im Fall von Preisschwankungen bei Treibstoff und Steuern laufend angepasst. Verpackungsgegenstände konnen dem Kunden zum Selbstkostenpreis fakturiert werden.
7. Transport
Die Zustellung erfolgt per Post, DHL, Bahn oder Spediteur an den vereinbarten Abladeort, wobei dieser für Fahrzeuge leicht erreichbar sein muss. Allfällige Fehllieferungen oder Transportschäden sind SOLTOP unverzüglich schriftlich zu melden. Ohne sofortige Anzeige gilt die Lieferung als genehmigt. Transportschäden sind unverzüglich dem Transportunternehmen zu melden. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig.
8. Mängelrüge
Der Kunde oder der von ihm beauftragte Spediteur hat die Beschaffenheit der Ware unmittelbar nach Erhalt zu prüfen. Mangelrüge bezüglich der Ware sowie Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung werden nur berücksichtigt, wenn sie sieben Tage nach Erhalt der Ware unter Vorlage der Lieferpapiere oder der Rechnung bei der ausliefernden Verkaufsstelle schriftlich geltend gemacht werden. Mängel, die bei sofortiger Untersuchung nicht erkennbar sind, müssen unverzüglich nach ihrer Feststellung gemeldet werden. Versäumt dies der Kunde, gilt die Ware als genehmigt. Die Mängel sind genau zu bezeichnen. Beanstandete Ware darf unter keinen Umständen eingebaut, respektive weiterverwendet werden; ansonsten gilt sie als genehmigt. SOLTOP gibt die Mangelrüge an den betreffenden Lieferanten oder Hersteller weiter.
9. Warenrücksendungen
Waren, die von uns richtig geliefert wurden, werden nur nach vorheriger Vereinbarung zurückgenommen. Eine Vergütung nach Abzug einer Umtriebsentschädigung erfolgt nur gegen retournierte Waren im Neuzustand. Die Rücknahme defekter Waren sowie Sonderanfertigungen ist ausgeschlossen.
10. Übergang von Nutzen und Gefahr
Die Gefahr geht mit der Übergabe an den Spediteur auf den Kunden über. Transportschäden sind mit dem Frachtführer abzuwickeln. Verzögert sich der Versand infolge Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr am Tag der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
11. Zahlungsbedingungen
Die Zahlungsfrist lautet grundsätzlich 30 Tage netto ab Rechnungsdatum. Wo es die Umstände erfordern, insbesondere bei Bestellungen von Einzel-, Sonder- oder Massanfertigungen wird SOLTOP ermächtigt, Barzahlung, Anzahlung, Sicherstellung, Vorauskasse, oder Bezahlung vor Ablauf der Zahlungsfrist zu verlangen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne besondere Mahnung in Verzug. SOLTOP ist berechtigt, Mahngebühren und Verzugszinsen zu handelsüblichen Konditionen zu verlangen. Kunden, die ihre Kreditlimite ausgeschöpft haben oder die mit ihren Zahlungen in Verzug sind, können mit sofortiger Wirkung und ohne Mitteilung für weitere Lieferungen auf Kredit gesperrt werden. Bei Verzug des Kunden kann SOLTOP die weiteren Lieferungen zurückhalten, bis der Verzug behoben ist. Geschieht dies nicht, kann SOLTOP vom Vertrag zurücktreten. SOLTOP behält sich das Recht vor, bei Zahlungsverzug verkaufte Ware zurückzunehmen. Zahlungen sind auch dann fristgerecht zu leisten, wenn geringfügige Mängel bestehen oder Nacharbeiten notig sind, welche den Gebrauch der Ware nicht verunmöglichen. Abzuge ohne Gutschriften sind nicht gestattet. Bei allfalligen unberechtigten Skontoabzügen erfolgt eine automatische Nachbelastung.
12. Eigentumsvorbehalt
Der Kunde akzeptiert mit der Warenannahme den Eigentumsvorbehalt von SOLTOP an gelieferter Ware aus jedem zwischen den Parteien abgeschlossenen Kaufvertrag. Der Kunde wird erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises Eigentümer der Ware. SOLTOP ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt in das öffentliche Register eintragen zu lassen.
13. Garantiebestimmungen
Die Garantie beträgt für Kollektoren, Boiler und Speicher fünf Jahre, für unbenannte Produkte zwei Jahre, ein Jahr fur Regelungen und elektrische Teile ab Liefertag. Sondergarantiezeiten bleiben vorbehalten, sie beschränken sich auf schriftlich vereinbarte Regelungen pro Artikel. Die Garantie erfolgt nach Wahl von SOLTOP entweder durch:
a) kostenlose Behebung der Mängel an Ort und Stelle oder
b) spesenfreie Lieferung von Ersatzprodukten oder Ersatzteilen oder
c) angemessene Minderung des Kaufpreises.
Weitergehende Verpflichtungen, insbesondere die Übernahme von Schadenersatz und Auswechslungskosten lehnt SOLTOP ab. Nicht unter Garantie fallen Schäden durch unsachgemässe Behandlung und äussere Einwirkung. Die Garantie erlischt vorzeitig, wenn der Kunde oder beauftragte Dritte ohne Einwilligung von SOLTOP Änderungen oder Reparaturen an Komponenten oder Systemen vornehmen.
14. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist unser Firmensitz in CH-8353 Elgg. Der Vertrag und die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen unterliegen Schweizer Recht.
